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Ausländische Personen, die im Familiennachzug in der Schweiz zugelassen wurden und Beratungsbedarf aufweisen, sollen bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gemeldet werden. Diese lädt die ausländische Person zu einem Informations- und Beratungsgespräch ein, um sie über die Möglichkeiten zur beruflichen Integration in der Schweiz vertieft zu beraten.
Verordnungsanpassungen infolge KG-Teilrevision.
Die Umsetzung der KVG-Änderung zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen, die in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 angenommen wurde, erfordert diverse Änderungen der KVV und weiterer Verordnungen sowie eine Totalrevision der VKL.
Mit der Vorlage setzt das EDI eine Kompetenzdelegation, die im Vorentwurf der laufenden VORA-Änderung vorgesehen ist, um. Weiter schlägt das EDI eine Anpassung der Berechnung der Teuerung vor. Schliesslich werden Anpassungen am bisherigen Modell der pharmazeutischen Kostengruppen (PCG) vorgeschlagen. Diese Anpassungen beruhen auf den Resultaten einer Wirkungsanalyse der PCG und auf der Studie «Überprüfung PCG-Modell im Risikoausgleich» (2025), die im Rahmen der Weiterentwicklung des Risikoausgleichs erstellt wurde.
Die WBK-S hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 25.434 ausgearbeitet. Ziel ist es, die Gesetzgebung für die Rechteverwertung nichttheatralischer Werke der Musik zu präzisieren und klare Bedingungen für die Einsatzmöglichkeiten von Direktlizenzierungen zu schaffen.
Die SPK-N schlägt vor, das Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) so anzupassen, dass die Gründe für die Unzumutbarkeit einer Wegweisung im Gesetz abschliessend aufgeführt werden. Dadurch soll Klarheit geschaffen werden, in welchen konkreten Fällen eine vorläufige Aufnahme angeordnet wird.
Le Conseil d’Etat autorise la Chancellerie d’Etat à mettre en consultation une révision de la loi cantonale sur la protection des données personnelles (LPrD), un projet de nouvelle loi cantonale sur la vidéosurveillance, adaptation de la loi cantonale sur l’information (LInfo) et des modifications de lois spéciales dont la loi cantonale sur l’information. Il s’agit d’adapter, notamment, les dispositions cantonales concernant la protection des données personnelles aux nouvelles règles supérieures en la matière.
Cela se traduit, notamment, par une meilleure définition des droits de la personne concernée et des obligations plus étendues pour les responsables du traitement. En outre, le Conseil d’Etat propose de renforcer le statut et l’indépendance de l’autorité en charge de la protection des données en lui conférant, notamment, un pouvoir décisionnel.
Im Rahmen der Umsetzung der Mo. Engler (22.4448) soll die VMWG an die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Nettorendite angepasst werden. Ziel der Teilrevision ist es, klar zu definieren, welche Rendite bei welchem Referenzzinssatz als zulässig gilt. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit im Hinblick auf den in Art. 269 OR genannten Begriff des «übersetzten Ertrags» werden neben der Nettorendite auch die Bruttorendite sowie wertvermehrende Investitionen berücksichtigt. Aus Gründen der Systemkohärenz und Rechtssicherheit enthält die Teilrevision daher Definitionen zu allen drei Begriffen.
Mit der Totalrevision des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) soll der inzwischen über 40 Jahre alte Erlass an die Anforderungen der heutigen Zeit angepasst sowie zukunftstauglich ausgestaltet werden. Änderungen erfolgen einerseits in formaler Hinsicht (Sprache, Gliederung, Integration des Ortsbürgergesetzes). Andererseits werden verschiedene inhaltliche Änderungen vorgeschlagen, die insbesondere der Vereinfachung von Prozessen, der Erhöhung der demokratischen Mitwirkung und der Stärkung der Finanzkontrolle dienen.
So sollen bei Publikationen und der Einberufung der Gemeindeversammlung künftig elektronische Mittel im Vordergrund stehen. Es soll ein konstruktives Referendum über Budget und Steuerfuss eingeführt sowie die direkte Urnenabstimmung für bestimmte Fälle ermöglicht werden. Für den Gemeinderat soll in finanziellen Belangen mehr Handlungsspielraum bestehen. Bei Gemeindeverbänden soll zudem differenziert werden; für Gemeindeverbände mit einem jährlichen Umsatz von weniger als Fr. 500'000.- sind gewisse Vereinfachungen vorgesehen.
Das obligatorische Referendum soll für Gemeinden mit Gemeindeversammlung erweitert werden. Künftig sollen externe Vollprüfungen der Jahresrechnungen erfolgen und die Finanzkommissionen eine vermehrt finanzpolitische Rolle übernehmen. Weiter schlägt der Regierungsrat vor, das kommunale Strafbefehlsverfahren aufzuheben und neu die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft festzulegen. Der Rechtsschutz soll nicht mehr eigens im Gemeindegesetz geregelt werden, sondern sich nach den allgemeinen Regeln des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) und des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) richten.
Die neue Verordnung des Bundesrates regelt die Aufgaben und Kompetenzen der Organe von Armee und Militärverwaltung sowie das Verfahren bei der Requisition und anderen Massnahmen zur Erfüllung von Aufträgen der Armee in Friedenszeiten und bei Einsätzen.
Der Bundesrat will die Erwerbstätigkeit von Personen aus dem Asyl- und Ausländerbereich weiter fördern und ihre Integration gezielt verbessern. So sollen beispielsweise vorübergehend Schutzbedürftige künftig umfassender in bestehende Integrationsstrukturen eingebunden werden.
Verordnung zum neuen BEKJ-Gesetz. Unter anderem soll für professionelle Anwenderinnen und Anwender (u. a. Anwaltschaft) und für die in einem Verfahren beteiligten Behörden der elektronische Rechtsverkehr obligatorisch werden. Damit alle an einem Justizverfahren beteiligten Parteien mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden Daten austauschen können, soll eine hochsichere, zentrale Plattform aufgebaut werden. Das Bundesamt für Justiz ist für die Erarbeitung der entsprechenden Rechtsgrundlagen auf Bundesebene verantwortlich.
Die Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) ist infolge der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Umsetzung der Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 2) anzupassen. Konkret geht es darum, auf KLV-Stufe konkretisierende Rechtsgrundlagen zu den Rückerstattungen (sog. Preismodelle) zur vorläufigen Vergütung von Arzneimitteln (Vergütung Tag 0), zum Ausgleich an die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei grossem Marktvolumen (Kostenfolgemodelle) sowie zur differenzierten Prüfung der WZW-Kriterien zu implementieren. Gleichzeitig sollen allgemeine Anpassungen im System der Preisfestsetzung von Arzneimitteln sowie bei der Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall vorgenommen werden, welche zu Anpassungen bestehender KLV-Verordnungsbestimmungen führen.
Mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Finanzierungsbeschlüsse, um die Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2027 ausläuft, in den Jahren 2028–2031 fortzuführen und weiterzuentwickeln. Es handelt sich dabei um folgende Instrumente: E-Government, Innotour, Schweiz Tourismus, Exportförderung und Standortpromotion.
Zur Umsetzung der Motion 24.3636 Friedli Esther «Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen» muss das KVG geändert werden, um eine regelmässige, aber moderate Anpassung der Mindestfranchise zu ermöglichen.
Die Praxis der Vollzugsbehörden des Waffenrechtes hat aufgezeigt, dass bei gewissen Bestimmungen der Waffenverordnung (WV, SR 514.541) Anpassungsbedarf besteht. Änderungen und Präzisierungen bestehender Regelungen, die mit der vorliegenden Vorlage vorgesehen sind, sollen mehr Rechtssicherheit bei den anwendenden Behörden und damit auch den betroffenen Personen bringen und zudem die Arbeit der Vollzugsbehörden effizienter ausgestalten. Die Vorlage hat auch einen Bezug zur Motion Rieder 25.3256 «Die Kleinen hängt man zu Hunderten auf, den Grossen lässt man laufen», die Ende 2025 vom Parlament überwiesen worden ist.
Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» wurde am 27. Mai 2025 eingereicht. Der Bundesrat hat am 3. September 2025 entschieden, der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Er anerkennt die zentrale Bedeutung verantwortungsvoller Unternehmensführung und den internationalen Handlungsbedarf, erachtet den von der Initiative geforderten Regulierungsgrad jedoch als übermässig und nicht mit einem wettbewerbsfähigen Schweizer Unternehmensstandort vereinbar.
Stattdessen richtet sich der indirekte Gegenvorschlag eng an den gegenwärtig in der EU in Erarbeitung befindenden Omnibus-Richtlinien aus. Dadurch soll ein kohärentes, praktikables und international anschlussfähiges Regelwerk geschaffen werden, das nicht über das europäische Niveau hinaus geht und die Unternehmen entlastet.
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung wird geändert, um eine einheitliche Leistungserbringung für Vergewaltigungsopfer zu gewährleisten.
Die vorliegende Revision der KVV erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der KVG-Revision (Datenaustausch, Risikoausgleich). Einerseits muss eine Delegationsnorm an das EDI vorgesehen werden, um das einheitliche Verfahren für den Datenaustausch zu regeln. Andererseits ist das Verfahren zur Sistierung der nicht kontaktierbaren Versicherten zu regeln.
Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sind eine bedeutende Infrastruktur. Grössere ARA können kostengünstiger betrieben werden, sind ökologisch von Vorteil, haben eine höhere Betriebssicherheit, einen besseren Wirkungsgrad und vermögen Stossbelastungen besser zu verarbeiten. Daher hat der Grosse Rat 2011 im kantonalen Richtplan festgelegt, dass die Abwasserreinigung regional zu koordinieren ist und Zusammenschlüsse von ARA konsequent umzusetzen sind. Mit dem vorgesehenen Zusammenschluss der ARA im Einzugsgebiet von Aarau sowie des Wynen-, Suhren- und Uerkentals soll der Auftrag des Grossen Rats umgesetzt werden.
Die ARA-Region Wynen-, Suhren- und Uerkental (WSU) mit dem Standort Aarau wurde 2023 als Vororientierung in den Richtplan aufgenommen, da der Standort weiterer Abklärungen zur räumlichen Abstimmung bedurfte. Diese Abklärungen sind zwischenzeitlich erfolgt und die ARA-Region Aarau WSU mit dem Standort Aarau soll im Richtplan festgesetzt werden.
Mit der Vorlage soll die langfristige Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz gewährleistet werden. Die hierzu vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer ermöglicht es der Schweiz auf 10 Jahre befristet Mehreinnahmen zu generieren und diese zweckgebunden für die Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz einzusetzen.
Die Mittel aus der Mehrwertsteuererhöhung sollen in einen verschuldungsfähigen Fonds fliessen, welcher der Finanzierung von Rüstungsausgaben dient. Die Verschuldung ermöglicht es höhere (An-) Zahlungen zu leisten und Zahlungsspitzen zu brechen. Damit erhöht er die Flexibilität des Bundesrats bei einer kurzfristigen geopolitischen Lageverschlechterung, um rasch zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, ohne die verfassungsmässigen Grundsätze zur Haushaltsführung zu verletzen.
Mit der Vorlage soll die Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung der polizeilichen Datenabfrage geschaffen werden. Zudem soll, um den polizeilichen Informationsaustausch zu verbessern, das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes geändert werden.
Die Eidgenössischen Räte haben am 21. März 2025 die Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 verabschiedet und entsprechende Anpassungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG; SR 832.10) beschlossen. Die Gesetzesanpassungen stützen sich auf den Expertenbericht «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» vom 24. August 2017 und sollen dazu beitragen, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen. Das vorliegende Verordnungspaket zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) enthält die notwendigen Anpassungen für die Umsetzung der beschlossenen KVG-Anpassungen im Arzneimittelbereich und umfasst die Massnahmen «Kostenfolgemodelle», «Preismodelle», «Vergütung ab Zulassung (Tag 0)», «differenzierte WZW-Prüfung» sowie die «Zuständigkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen bei der Vergütung von Impfungen». Weiter bezwecken die Anpassungen die Modernisierung der Preisfestsetzung von Arzneimitteln sowie die Umsetzung weiterer punktueller Anpassungen.
Eine neue nationale Eurodac-Verordnung gewährleistet für alle Nutzerinnen und Nutzer sowie weitere Beteiligte eine einheitliche Regelung der Dateneingaben im Ausländer- und Asylbereich. Diese neue Verordnung muss einschlägige Begriffsbestimmungen, Einzelheiten zur Datenübermittlung an die zuständigen Behörden, die Funktionsweise des National Access Point (NAP) sowie Einzelheiten zum Zugriff der nationalen Stellen, die Visa und ETIAS-Reisegenehmigungen ausstellen, enthalten.
Darüber hinaus muss sie die Verfahren für den Erhalt von Eurodac-Daten durch die Behörden, die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten zuständig sind, festlegen. Die Eurodac-Verordnung regelt auch alle Aspekte des Datenschutzes und der Bekanntgabe von Daten an Drittstaaten. Auch die Rolle der Expertinnen und Experten für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder soll in der Verordnung definiert werden.
Das Parlament hat am 21. März 2025 einer Änderung des Postgesetzes zugestimmt, die den Ausbau der indirekten Presseförderung zugunsten abonnierter Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse bezweckt (BBl 2025 1104). Künftig sollen auch in der Frühzustellung beförderte Zeitungsexemplare subventioniert werden. Die Umsetzung erfordert Ausführungsbestimmungen in der Postverordnung. Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2027 geplant. Die Ausweitung ist auf sieben Jahre befristet.