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Die vorliegende Revision der KVV erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der KVG-Revision (Datenaustausch, Risikoausgleich). Einerseits muss eine Delegationsnorm an das EDI vorgesehen werden, um das einheitliche Verfahren für den Datenaustausch zu regeln. Andererseits ist das Verfahren zur Sistierung der nicht kontaktierbaren Versicherten zu regeln.