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Mit der Vorlage setzt das EDI eine Kompetenzdelegation, die im Vorentwurf der laufenden VORA-Änderung vorgesehen ist, um. Weiter schlägt das EDI eine Anpassung der Berechnung der Teuerung vor. Schliesslich werden Anpassungen am bisherigen Modell der pharmazeutischen Kostengruppen (PCG) vorgeschlagen. Diese Anpassungen beruhen auf den Resultaten einer Wirkungsanalyse der PCG und auf der Studie «Überprüfung PCG-Modell im Risikoausgleich» (2025), die im Rahmen der Weiterentwicklung des Risikoausgleichs erstellt wurde.
Die WBK-S hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 25.434 ausgearbeitet. Ziel ist es, die Gesetzgebung für die Rechteverwertung nichttheatralischer Werke der Musik zu präzisieren und klare Bedingungen für die Einsatzmöglichkeiten von Direktlizenzierungen zu schaffen.
Die SPK-N schlägt vor, das Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) so anzupassen, dass die Gründe für die Unzumutbarkeit einer Wegweisung im Gesetz abschliessend aufgeführt werden. Dadurch soll Klarheit geschaffen werden, in welchen konkreten Fällen eine vorläufige Aufnahme angeordnet wird.
Le Conseil d’Etat autorise la Chancellerie d’Etat à mettre en consultation une révision de la loi cantonale sur la protection des données personnelles (LPrD), un projet de nouvelle loi cantonale sur la vidéosurveillance, adaptation de la loi cantonale sur l’information (LInfo) et des modifications de lois spéciales dont la loi cantonale sur l’information. Il s’agit d’adapter, notamment, les dispositions cantonales concernant la protection des données personnelles aux nouvelles règles supérieures en la matière.
Cela se traduit, notamment, par une meilleure définition des droits de la personne concernée et des obligations plus étendues pour les responsables du traitement. En outre, le Conseil d’Etat propose de renforcer le statut et l’indépendance de l’autorité en charge de la protection des données en lui conférant, notamment, un pouvoir décisionnel.
Im Rahmen der Umsetzung der Mo. Engler (22.4448) soll die VMWG an die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Nettorendite angepasst werden. Ziel der Teilrevision ist es, klar zu definieren, welche Rendite bei welchem Referenzzinssatz als zulässig gilt. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit im Hinblick auf den in Art. 269 OR genannten Begriff des «übersetzten Ertrags» werden neben der Nettorendite auch die Bruttorendite sowie wertvermehrende Investitionen berücksichtigt. Aus Gründen der Systemkohärenz und Rechtssicherheit enthält die Teilrevision daher Definitionen zu allen drei Begriffen.
Mit der Totalrevision des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) soll der inzwischen über 40 Jahre alte Erlass an die Anforderungen der heutigen Zeit angepasst sowie zukunftstauglich ausgestaltet werden. Änderungen erfolgen einerseits in formaler Hinsicht (Sprache, Gliederung, Integration des Ortsbürgergesetzes). Andererseits werden verschiedene inhaltliche Änderungen vorgeschlagen, die insbesondere der Vereinfachung von Prozessen, der Erhöhung der demokratischen Mitwirkung und der Stärkung der Finanzkontrolle dienen.
So sollen bei Publikationen und der Einberufung der Gemeindeversammlung künftig elektronische Mittel im Vordergrund stehen. Es soll ein konstruktives Referendum über Budget und Steuerfuss eingeführt sowie die direkte Urnenabstimmung für bestimmte Fälle ermöglicht werden. Für den Gemeinderat soll in finanziellen Belangen mehr Handlungsspielraum bestehen. Bei Gemeindeverbänden soll zudem differenziert werden; für Gemeindeverbände mit einem jährlichen Umsatz von weniger als Fr. 500'000.- sind gewisse Vereinfachungen vorgesehen.
Das obligatorische Referendum soll für Gemeinden mit Gemeindeversammlung erweitert werden. Künftig sollen externe Vollprüfungen der Jahresrechnungen erfolgen und die Finanzkommissionen eine vermehrt finanzpolitische Rolle übernehmen. Weiter schlägt der Regierungsrat vor, das kommunale Strafbefehlsverfahren aufzuheben und neu die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft festzulegen. Der Rechtsschutz soll nicht mehr eigens im Gemeindegesetz geregelt werden, sondern sich nach den allgemeinen Regeln des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) und des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) richten.
Mit der Botschaft Standortförderung 2028–2031 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Finanzierungsbeschlüsse, um die Instrumente der Standortförderung, deren Finanzierung Ende 2027 ausläuft, in den Jahren 2028–2031 fortzuführen und weiterzuentwickeln. Es handelt sich dabei um folgende Instrumente: E-Government, Innotour, Schweiz Tourismus, Exportförderung und Standortpromotion.
Mit der Vorlage soll die langfristige Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz gewährleistet werden. Die hierzu vorgeschlagene Erhöhung der Mehrwertsteuer ermöglicht es der Schweiz auf 10 Jahre befristet Mehreinnahmen zu generieren und diese zweckgebunden für die Stärkung der Sicherheit und Verteidigung der Schweiz einzusetzen.
Die Mittel aus der Mehrwertsteuererhöhung sollen in einen verschuldungsfähigen Fonds fliessen, welcher der Finanzierung von Rüstungsausgaben dient. Die Verschuldung ermöglicht es höhere (An-) Zahlungen zu leisten und Zahlungsspitzen zu brechen. Damit erhöht er die Flexibilität des Bundesrats bei einer kurzfristigen geopolitischen Lageverschlechterung, um rasch zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, ohne die verfassungsmässigen Grundsätze zur Haushaltsführung zu verletzen.
Abwasserreinigungsanlagen (ARA) sind eine bedeutende Infrastruktur. Grössere ARA können kostengünstiger betrieben werden, sind ökologisch von Vorteil, haben eine höhere Betriebssicherheit, einen besseren Wirkungsgrad und vermögen Stossbelastungen besser zu verarbeiten. Daher hat der Grosse Rat 2011 im kantonalen Richtplan festgelegt, dass die Abwasserreinigung regional zu koordinieren ist und Zusammenschlüsse von ARA konsequent umzusetzen sind. Mit dem vorgesehenen Zusammenschluss der ARA im Einzugsgebiet von Aarau sowie des Wynen-, Suhren- und Uerkentals soll der Auftrag des Grossen Rats umgesetzt werden.
Die ARA-Region Wynen-, Suhren- und Uerkental (WSU) mit dem Standort Aarau wurde 2023 als Vororientierung in den Richtplan aufgenommen, da der Standort weiterer Abklärungen zur räumlichen Abstimmung bedurfte. Diese Abklärungen sind zwischenzeitlich erfolgt und die ARA-Region Aarau WSU mit dem Standort Aarau soll im Richtplan festgesetzt werden.
Mit der Vorlage soll die Verfassungsgrundlage für eine Bundesregelung der polizeilichen Datenabfrage geschaffen werden. Zudem soll, um den polizeilichen Informationsaustausch zu verbessern, das Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes geändert werden.
Die Eidgenössischen Räte haben am 21. März 2025 die Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 verabschiedet und entsprechende Anpassungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG; SR 832.10) beschlossen. Die Gesetzesanpassungen stützen sich auf den Expertenbericht «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung» vom 24. August 2017 und sollen dazu beitragen, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen. Das vorliegende Verordnungspaket zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) enthält die notwendigen Anpassungen für die Umsetzung der beschlossenen KVG-Anpassungen im Arzneimittelbereich und umfasst die Massnahmen «Kostenfolgemodelle», «Preismodelle», «Vergütung ab Zulassung (Tag 0)», «differenzierte WZW-Prüfung» sowie die «Zuständigkeit der ausserparlamentarischen Kommissionen bei der Vergütung von Impfungen». Weiter bezwecken die Anpassungen die Modernisierung der Preisfestsetzung von Arzneimitteln sowie die Umsetzung weiterer punktueller Anpassungen.
Das Parlament hat am 21. März 2025 einer Änderung des Postgesetzes zugestimmt, die den Ausbau der indirekten Presseförderung zugunsten abonnierter Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse bezweckt (BBl 2025 1104). Künftig sollen auch in der Frühzustellung beförderte Zeitungsexemplare subventioniert werden. Die Umsetzung erfordert Ausführungsbestimmungen in der Postverordnung. Die Inkraftsetzung ist per 1. Januar 2027 geplant. Die Ausweitung ist auf sieben Jahre befristet.
Eine neue nationale Eurodac-Verordnung gewährleistet für alle Nutzerinnen und Nutzer sowie weitere Beteiligte eine einheitliche Regelung der Dateneingaben im Ausländer- und Asylbereich. Diese neue Verordnung muss einschlägige Begriffsbestimmungen, Einzelheiten zur Datenübermittlung an die zuständigen Behörden, die Funktionsweise des National Access Point (NAP) sowie Einzelheiten zum Zugriff der nationalen Stellen, die Visa und ETIAS-Reisegenehmigungen ausstellen, enthalten.
Darüber hinaus muss sie die Verfahren für den Erhalt von Eurodac-Daten durch die Behörden, die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten zuständig sind, festlegen. Die Eurodac-Verordnung regelt auch alle Aspekte des Datenschutzes und der Bekanntgabe von Daten an Drittstaaten. Auch die Rolle der Expertinnen und Experten für Fingerabdrücke und Gesichtsbilder soll in der Verordnung definiert werden.
Die WBK-N hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.426 ausgearbeitet. Ziel ist es, die Ressourcen und Anreize für Alternativen zu Tierversuchen (3R-Forschung [«Replace, Reduce, Refine»]) zu erhöhen. Der Entwurf sieht namentlich vor, die Transparenz durch die Veröffentlichung von nicht technischen Zusammenfassungen der Forschungsprojekte zu erhöhen, Massnahmen zur Förderung der 3R-Forschung zu entwickeln sowie den Bewilligungsprozess zu verbessern und zu beschleunigen, indem Fachsekretariate geschaffen werden, welche eine klare und qualitätsorientierte Arbeitsteilung zwischen Forschenden, Fachsekretariat und Tierversuchskommission sicherstellen.
Mit dem totalrevidierten Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) wurde 2021 ein neues System für die Prämienverbilligung im Kanton Zürich eingeführt. Dieses zeichnet sich durch eine ausgeprägte Bedarfsgerechtigkeit aus. Im Vollzug haben sich jedoch auch verschiedene Herausforderungen gezeigt.
Zudem ist der Kanton Zürich verpflichtet, den indirekten Gegenvorschlag zur «Prämien-Entlastungs-Initiative» umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat das System evaluiert und die Ergebnisse in einem Postulatsbericht dargelegt. Zur Umsetzung der Systemanpassungen ist eine Teilrevision des EG KVG erforderlich. Entsprechend wurde ein Gesetzesentwurf erarbeitet.
Die Finanzstrategie des Kantons Thurgau verfolgt das Ziel, die Erfolgsrechnung zeitnah wieder auszugleichen und bis Ende des Jahrzehnts auch die Investitionen wieder aus der laufenden Rechnung finanzieren zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Frühjahr 2025 eine Aufgaben- und Verzichtsplanung (AVP) lanciert, mit der ab 2028 jährlich mindestens CHF 80 Mio. eingespart werden sollen.
Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) wird verbessert und präzisiert, um dem steigenden Wohnungsbedarf und den Herausforderungen der Energiewende Rechnung zu tragen. Die Direktanwendung des ISOS wird beschränkt, der Ermessensspielraum, den Kantone und Gemeinden bei der Anwendung des ISOS haben, wird klar definiert und die ISOS-Erhaltungsziele werden offener formuliert.
Die Kantone sind gestützt auf das Energiegesetz aufgefordert, für den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien rasche Bewilligungsverfahren vorzusehen. Mit der vom Grossen Rat am 5. März 2025 beschlossenen Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes wurde daher das Meldeverfahren im Gesetz verankert.
Beim Meldeverfahren handelt es sich um ein Bagatellprüfverfahren. Es soll einerseits sicherstellen, dass bauliche Tatbestände unterhalb der Schwelle zur ordentlichen Bewilligungspflicht rasch realisiert werden können. Andererseits soll es gewährleisten, dass die zuständigen Behörden vom Vorhaben rechtzeitig Kenntnis erlangen, um nötigenfalls eingreifen zu können. Ein Baubewilligungsentscheid ist indes nicht erforderlich.
Das KRG und die GO KR sind seit dem 1. Juni 2019 ohne wesentliche Änderungen in Kraft. In den letzten Jahren hat sich in einigen Punkten Anpassungsbedarf ergeben. Hauptthemen der vorliegenden Revision sind die Digitalisierung, die Optimierung des Ratsbetriebs sowie die Entschädigungen der Ratsmitglieder.
Der Regierungsrat verfolgt mit der Teilrevision des SVARG das Ziel, die spitalmedizinische Grundversorgung in Appenzell Ausserrhoden langfristig qualitativ hochstehend und finanziell tragbar zu sichern. Die Schweizer Spitallandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Auch die Ostschweiz ist stark betroffen.
Treiber dafür sind die Ambulantisierung, der Fachkräftemangel, hohe Investitionen sowie steigende regulatorische Vorgaben. Diese Entwicklungen erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf Spitäler. Kleinere Regionalspitäler sind besonders betroffen.
In seiner heutigen Struktur stösst der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) an Grenzen und finanzielle Beteiligungen sind nicht möglich. Das schränkt die Handlungsfähigkeit des Spitalverbunds ein, erschwert die Weiterentwicklung und gefährdet langfristig dessen Fortbestand. Kern der Vorlage ist daher, dem Akutspital Herisau und dem Psychiatrischen Zentrum AR (PZA) unternehmerische Flexibilität zu ermöglichen.
Für die geplante S-Bahn-Haltestelle Basel Neuallschwil erstellt die SBB aktuell im Auftrag der beiden Basel das Vorprojekt. Sie wird auf Basler Boden, fast unmittelbar an der Grenze zu Allschwil, beim Morgartenring zu liegen kommen und von der Allschwilerstrasse aus erreichbar sein. Die Haltestelle soll bis Ende 2030 in Betrieb gehen.
Die Realisierung der Haltestelle ist für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie für die Gemeinde Allschwil von grosser Bedeutung. Sie ist Teil des Ausbauschrittes 2035 des strategischen Entwicklungsprogramms für die Bahninfrastrukturen des Bundes (STEP) und bindet die Gemeinde Allschwil erstmals direkt ans Eisenbahn-Schienennetz an, erschliesst bedeutende Teile von Basel-West und wird die nächstgelegene S-Bahn-Station des Entwicklungsgebiets Bachgraben.
Die Realisierung einer S-Bahn-Haltestelle im bestehenden Siedlungsgebiet bedingt eine abgestimmte Planung von Siedlung und Bahninfrastruktur, gemeinsam mit allen betroffenen Partnern. Aus diesem Grund hat eine Projektgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Dienststellen des Kantons Basel-Stadt, der Gemeinde Allschwil und des Kantons Basel-Landschaft in den letzten zwei Jahren das Entwicklungskonzept Stadtraum Morgartenring ausgearbeitet. Es soll aufzeigen, wie die Haltestelle bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme optimal in den Stadtraum sowie in das städtische ÖV-Netz integriert und wie das durch die S-Bahn-Haltestelle entstehende Entwicklungspotenzial bestmöglich genutzt werden kann
Der Entwurf des Abkommens sieht die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen zwischen den beiden Vertragsparteien vor.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält Anpassungen von 14 landwirtschaftlichen Verordnungen. Die Verordnungsänderungen, die am 1. Januar 2027 in Kraft treten, sollen den Verwaltungsaufwand für die Betriebe verringern.
Die vorliegende Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum gleichnamigen Bundesgesetz. Sie folgt im Wesentlichen der Struktur des Gesetzes und konkretisiert die gesetzlichen Grundlagen, indem sie die technischen und verfahrenstechnischen Modalitäten festlegt, die für eine wirksame Anwendung der Transparenz- und Aufsichtsregeln für die Energiegroßhandelsmärkte in der Schweiz erforderlich sind.
Das Parlament hat im Dezember 2024 die Motion 24.3818 KVF-N angenommen, die verlangt, die Zustellermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse künftig auch zu gewähren, wenn die Exemplare von einer privaten Anbieterin zugestellt werden. Die Umsetzung erfordert in einem ersten Schritt Anpassungen im Postgesetz.