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Quelle
zg.ch

Die Publikation auf Demokratis ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die zuständige Behörde.

Laufend
5. März 2026 - 3. Mai 2026

Umsetzung von EFAS ohne Pflege: Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und des Spitalgesetzes

Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, den Entwurf für die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung und des Spitalgesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Anpassungen erfolgen im Hinblick auf die Einführung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

So nimmst du an der Vernehmlassung teil:

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Schreibe deine Stellungnahme

Schreibe deine Stellungnahme und reiche sie bei der zuständigen Stelle ein. Konsultiere die ursprüngliche Publikation der Vernehmlassung für Instruktionen zur Teilnahme.

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